Ja zu Fairness und Klarheit im Mietrecht

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen des Mietrechts ab. Die eine Vorlage betrifft die Untermiete, die andere den Eigenbedarf. Beides sind vernünftige Änderungen, die faire und klare Regeln schaffen.

Die Vorlage zur Untermiete stellt sicher, dass Untermietverhältnisse schriftlich geregelt werden. Das erhöht nicht nur die Transparenz und Rechtssicherheit, sondern schützt auch die Untermieterinnen und Untermieter vor überhöhten Mieten.

Wer heute eine bisher vermietete Wohnung kauft und dort einziehen will, muss dringenden Eigenbedarf geltend machen. Was als dringend gilt, ist allerdings unklar. Darüber müssen oft langwierige, mehrjährige Gerichtsverfahren geführt werden. Deshalb wird die unpräzise Voraussetzung geändert und mit der Vorlage zum Eigenbedarf neu verlangt, dass der Eigenbedarf aus objektiver Sicht erheblich und aktuell sein muss.

Beide Vorlagen setzen wichtige Weichen. In einer Zeit, in der Wohnraum in der Schweiz rar und teuer ist, brauchen wir Lösungen, die wirklich greifen – nicht übermässige Regulierungen. Darum stimme ich am 24. November überzeugt zweimal Ja zu den Mietrechtänderungen.

Konrad E. Moser, Steffisburg

30.10.2024